Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63419
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17 (https://dejure.org/2019,63419)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13.06.2019 - L 4 R 21/17 (https://dejure.org/2019,63419)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - L 4 R 21/17 (https://dejure.org/2019,63419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Zunächst sei hervorzuheben, dass das Bundessozialgericht bereits in seinem Urteil vom 29. Januar 2004 (BSGE 92, 113) überraschend deutliche Kritik an der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Witwenrente geäußert habe.

    Damit sei die Versicherung des Ehegatten für den eigenen Todesfall keine Fürsorgeregelung des Staates, sondern "integraler Bestandteil des Versicherungspakets" (BSGE 92, 113, 129).

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Frage, ob auch Ansprüche auf "Versorgung" von Hinterbliebenen (§ 46 SGB VI) dem Eigentumsbegriff des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen, verneint" (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 29/03 R -, juris, Rz. 101).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des HEZG nur knapp festgestellt, der betroffene Personenkreis sei nicht übermäßig belastet, denn erwerbstätige Partner seien schon zu Lebzeiten des Versicherten von dessen Unterhaltsleistungen weitgehend unabhängig (BVerfGE 97, 271, 288).

    Ausweislich der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 -, juris, Rz. 60, 61) ist die Hinterbliebenenversorgung dem Versicherten nicht als Rechtsposition privatnützig zugeordnet und beruht auch nicht auf einer dem Versicherten zurechenbaren Eigenleistung; sie ist keine dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterliegende Rechtsposition.

    Weiterhin ist festzustellen, dass allein die Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente bereits dazu führen kann, dass gar kein Zahlbetrag mehr verbleibt (sogenannter Nullfall), was vom Bundesverfassungsgericht erkannt und für nicht verfassungswidrig erachtet worden ist (- 1 BvR 1318/86 -, Rz. 73).

  • BVerfG, 07.02.2011 - 1 BvR 642/09

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Absenkung des Zugangsfaktors für

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Sie sei unbegründet (Beschluss vom 7. Februar 2011 - 1 BvR 642/09).

    Soweit von Klägerseite die Absenkung des Zugangsfaktors für Hinterbliebenenrenten gerügt wird, sei ebenfalls auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Nichtannahmebeschluss vom 7. Februar 2011 (- 1 BvR 642/09 -, juris Rz. 6ff) hingewiesen.

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das SG Schwerin könne sich jedenfalls nicht auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3588/08) stützen, denn in dieser Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität der Kürzung des Zugangsfaktors um maximal 10 % bestätigt.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Die UN-BRK habe Auswirkungen für die Auslegung der Regelungen zur Erwerbsminderung im SGB VI, da hierbei eine sogenannte "völkerrechtskonforme" Auslegung anzustreben sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004, 2 BvR 1481/04).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das Bundesverfassungsgericht spreche insoweit von einem Rechtsanwendungsbefehl, der sich an alle staatlichen Stellen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt richte (vgl. nur BVerfGE 59, 63, 90; 63, 343, 355; 77, 170, 210; 90, 286, 364; 104, 151, 209).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    In seinem Beschluss vom 13. März 2011 habe das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass auch die UN-BRK "als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden könne" (BVerfGE, 2 BvR 882/09, Rz. 52).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das Bundesverfassungsgericht spreche insoweit von einem Rechtsanwendungsbefehl, der sich an alle staatlichen Stellen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt richte (vgl. nur BVerfGE 59, 63, 90; 63, 343, 355; 77, 170, 210; 90, 286, 364; 104, 151, 209).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das Bundesverfassungsgericht spreche insoweit von einem Rechtsanwendungsbefehl, der sich an alle staatlichen Stellen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt richte (vgl. nur BVerfGE 59, 63, 90; 63, 343, 355; 77, 170, 210; 90, 286, 364; 104, 151, 209).
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 21/17
    Das Bundesverfassungsgericht spreche insoweit von einem Rechtsanwendungsbefehl, der sich an alle staatlichen Stellen der vollziehenden und rechtsprechenden Gewalt richte (vgl. nur BVerfGE 59, 63, 90; 63, 343, 355; 77, 170, 210; 90, 286, 364; 104, 151, 209).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 3853/13

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im SGB 6 über die Anrechnung von Erwerbs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht